Das Rathaus bleibt ab 14.12.2020 bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen! Das sächsische Sozialministerium hat in der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung die Ausnahmeregelung für den »Kleinen Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ab 17.11.2020 ausgesetzt. Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olbernhau, aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung am 26.01.2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit einem harten Lockdown soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 28.01.2021 bis einschließlich 14.02.2021. Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Laut Verordnung bleiben die Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre, die Schließung von Geschäften, Schulen und Kindertagesstätten bestehen. Neu ist die Verpflichtung von Arbeitgebern in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Beschäftigten anzubieten, diese Tätigkeiten zu Hause auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher. Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen, geplante Veranstaltungen wurden abgesagt. Die Stadtbibliothek wird nur zur Medienausleihe zu den gewohnten Zeiten geöffnet bleiben. Alle anderen Aktivitäten (z. B. Internetrecherche, Verweilen in der Bibliothek etc.) in der Stadtbibliothek sind untersagt. Auch die Tourist-Information bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Stadt Olbernhau ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die verschärften Corona-Regeln zu halten und ihren Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu leisten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, dem Gesundheitsamt (SG Infektionsschutz: Tel. 03735/601-3299 oder 03733/831-3311) mitzuteilen, wenn Sie aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt mit einem Mitmenschen hatten, der aus dem Risikogebiet gekommen ist oder mögliche Symptome aufzeigt. Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts können Sie sich weitere Informationen über mögliche Symptome einholen. Zur Information der Bevölkerung wurde seitens des SMS ein Portal www.coronavirus.sachsen.de eingerichtet. Dort informiert die Landesregierung über alle getroffenen Aktivitäten bezogen auf die Corona-Pandemie. Darüber hinaus wurde eine kostenlose Hotline 0800-100 0214 geschaltet. Hierher können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Fragen hinwenden. Hauptamt, Stadtverwaltung Aktuelle Informationen und Entwicklungen zum Corona-Virus erhalten Sie auf dieser Homepage. Diese wird ständig aktualisiert und an die neuen Gegebenheiten angepasst.