Die neue Corona-Schutz-Verordnung (gültig 16.01.2021 - 07.02.2021) und aktuelle Allgemeinverfügungen für verschiedene Bereiche finden Sie unter Downlaods. Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das ächsische Kabinett am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 wurden dabei berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen die Infektionszahlen senken und die Dynamik der Corona-Pandemie eindämmen. Die neue Verordnung gilt vom 16. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021. Im Wesentlichen gelten die Regelungen der bisher gültigen Corona-Schutz-Verordnung weiter. Neue Regelungen: Verschärfte Kontaktbeschränkungen - Treffen von nur einem Hausstand mit einer weiteren Person Ausgangsbeschränkungen gelten weiter- Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund Schulen, Internate und Kindertagesstätten weiter geschlossen Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Kuklturangebote u. a. weiter geschlossen - Kantinen und Mensen sind zu schließen, nur Abholung von Speisen und Getränken möglich Seit 16. Januar 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher von Altenpflegeeinrichtungen Pflicht. Eine einfache Mund-Nasenbedeckung reicht nicht mehr aus. Zulässig sind auch Masken mit einer vergleichbaren Filterwirkung wie für den FFP2-Standard vorgeschrieben. Gäste von Tagespflegeeinrichtungen sind davon ausgenommen. Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger ab 18. Januar 2021 Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den »Kleinen Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ab 17.11.2020 ausgesetzt. Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert: Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten. Sollten sich für Gewerbetreibende darüber hinaus noch weitere Fragen ergeben, bitten wir die Industrie- und Handelskammer Chemnitz unter Tel.: 0371/69001585 oder die Handwerkskammer Chemnitz unter Tel.: 0371/5364114 zu kontaktieren. Häufige Fragen und Antworten (siehe Downloads) zu den Allgemeinverfügungen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens Antragstellung auf »Novemberhilfe« ab sofort online möglich Die vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen können ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die soeben freigeschaltete Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Sachsen hilft sofort - Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen zur Verfügung. Für die Beantragung des Darlehens ist ausschließlich die SAB zuständig. können nicht über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgewickelt werden. Weder können Sie dort Anträge einreichen, noch werden sie von dort aus weitergeleitet. 23.03.2020, Sachsen hilft sofort - Förderprogramm der SAB https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp 20.03.2020, Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab 23.03.2020 https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235278 Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - Förderbank - kostenfrei beraten lassen. Nutzen Sie dafür die neue Hotline 0351 4910-1100. Zur Vorbereitung des zu stellenden Antrages bietet die IHK Chemnitz eine entsprechende Ausfüllhilfe zum Download an. Auf diese Weise können die Unternehmen der Region vorab alle benötigten Daten und Dokumente zusammenstellen, bevor der Antrag endgültig auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank oder per E-Mail gestellt wird. Außerdem möchte die IHK Chemnitz Sie auf ihre ständig aktualisierte Informationssammlung zum Corona-Virus für Unternehmen sowie den Appell, jetzt den Handel und die Gastronomie der Region zu unterstützen, hinweisen. Der neue KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Das Wichtigste: Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019 Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a. 10 Jahre Laufzeit 100 % Risikoübernahme durch die KfW keine Risikoprüfung durch Ihre Bank Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre Weitere Details finden Sie unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen..html?kfwmc=kom.gen_social Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie (DStGB) In den vergangenen Wochen wurden umfangreiche Bundeshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen und weitere Maßnahmen angekündigt. Die Übersicht (siehe Downloads) bildet den jeweiligen Sachstand ab und führt entsprechende Links zu den zuständigen Bundesministerien und weiteren Institutionen auf. Für aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen sollten tagesaktuell die jeweiligen Webseiten aufgesucht werden. Wichtige Informationen der WFE zum CORONA-Virus WFE-Hotline zum Thema „Corona-Krise“: Tel. 03733 / 145 – 110 Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wurde von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus beschlossen, das auf vier Säulen beruht: Kurzarbeitergeld flexibilisieren Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen Stärkung des Europäischen Zusammenhalts Ausführliche Informationen, entsprechende Links sowie laufende Aktualisierungen und Ergänzungen finden Sie unter www.wfe-erzgebirge.de. (siehe auch Downloads) Muster für die Bescheinigung für Pendler im Gesundheitswesen Angehörige des Gesundheits- und Rettungswesens sowie der sozialen Dienste, die in Deutschland oder Österreich arbeiten, aber in Tschechien leben, dürfen die Grenze nun doch weiter täglich überschreiten. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über eine Tätigkeit in diesen Bereichen. Sie suchen Wohnungen / Zimmer für Ihre tschechischen Mitarbeiter? Wenn Sie Pendler haben, welche für einen Zeitraum Unterkünfte suchen/ benötigen, nehmen Sie bitte mit der Tourist-Information Olbernhau Kontakt auf. >>> Unterbringungszuschüsse für tschechische und polnische Pendler in systemrelevanter Infrastruktur in Sachsen Da sowohl Sachsen als auch die Tschechische Republik und die Republik Polen inzwischen stark von COVID-19 betroffen sind, werden Unternehmen in Sachsen bei der Unterbringung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern aus beiden Nachbarländern erneut unterstützt. Voraussetzung: das Unternehmen ist in einem der Sektoren der systemrelevanten Infrastruktur im Freistaat tätig.